Videobesichtigung im Rahmen von Kleindarlehenskrediten

Im Rahmen der BelWertV-Novelle vom 07.10.2022 hat die BaFin die Videobesichtigung bei der Wertermittlung von wohnwirtschaftlich genutzten Objekten für Finanzierungen innerhalb des Kleindarlehensbereiches (Darlehensbetrag bis TEU 600) ausdrücklich als zulässige Besichtigung definiert.
Die Voraussetzungen für die Anwendung einer virtuellen Objektansicht sind klar definiert durch:
– Restnutzungsdauer von mindestens 40 Jahren zu erwarten
– Vollständigen Einblick in Immobilie, Zustand und Umfeld
– Dokumentation von Umfang und Erkenntnissen sowie mittels Fotosammlung
– Abschlag von 5 % auf das Ergebnis der Beleihungswertermittlung
Mit unserer Anwendung LiveGuideStream verfügen wir über die technischen Voraussetzungen, um eine komplette virtuelle Besichtigung (Innen und Außen sowie Umfeld) von Immobilien gemäß den regulatorischen Anforderungen umsetzen zu können.
Anhand unseres nachstehenden vereinfachten Rechenbeispiels haben wir Ihnen dargestellt, dass bei einem Eigenkapitaleinsatz von 1/3 des Kaufpreises für Kreditinstitute kein Refinanzierungsanteil durch virtuelle Besichtigungen entsteht. Die virtuelle Besichtigung kann darüber hinaus bei allen Kunden von Interesse sein, für die eine Vor-Ort-Besichtigung nicht in Frage kommt.
Wir möchten an dieser Stelle noch einmal auf unseren Beitrag vom 18.10.2022 mit den wichtigsten Änderungen im Zuge der BelWerV-Novelle hinweisen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die VALUE AG bis zum 31.12.2022 sämtliche Aufträge nach der alten Version der BelWertV mit letzter Änderung vom 16.09.2009 bearbeitet.
Besteht in ihrem Unternehmen der Wunsch, die Bewertung nach der BelWertV-Novelle vorzunehmen, bitten wir um entsprechende Rückmeldung an uns. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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