Novellierung der BelWertV
Nach 15 Jahren und einem zwischenzeitlich stark veränderten Immobilienmarkt, wurde am 7. Oktober von der Bafin die novellierte BelWertV (Beleihungswertermittlngsverordnung) veröffentlicht. In großen Teilen konnte seitens der Bafin die Erwartungshaltung an eine zeitgemäße Anpassung von Rahmenbedingungen erfüllt werden.
Dennoch gibt es weiterhin Optimierungsbedarf, um auf die gestiegenen Anforderungen und der Trendwende auf dem Finanz- und Immobilienmarkt zu reagieren.
Die wichtigsten Änderungen hierbei sind:
- Erhöhung der Kleindarlehensgrenze auf 600 T€
- Nutzung von computergestützten, datenbankbasierten Bewertungsmodellen
- Dynamisierung der Mindestkapitalisierungszinssätze
- Digitale Besichtigung per Videoübertragung mit Abschlag von 5% des Beleihungswertes möglich
- Nutzungsdauer von Warenhäusern und Einkaufszentren wurden auf 40 Jahre verringert
Als großen Kritikpunkt sehen wir insbesondere die fehlenden Übergangsfristen im Zusammenhang mit der Anpassung von IT-Systemen und Prozessen, um den Anforderungen der neuen BelWertV gerecht zu werden.
Tobias Brökelmann, Head of Valuation bei der VALUE AG: „Die Novellierung bringt wenig Spielraum für höhere Beleihungswerte, da die Mindestkapitalisierungssätze sich aktuell nicht maßgeblich ändern“.
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