BelWertV-Novelle – VALUE AG punktet mit Hausmeinung pünktlich zum Jahresstart

Die Verkündung der BelWertV-Novelle am 07.10.2022 fühlte sich für die Banken- und Immobilienbewerterwelt wohl wie ein regulatorischer Überfall an. Da die Novellierung bereits im Sommer, nämlich konkret Anfang Juli, erwartet wurde, überraschte der Moment der plötzlichen Veröffentlichung der BaFin dann doch sehr. Noch mehr überraschte der Umstand, dass keine Übergangsfrist eingeräumt worden ist. Dass der Verordnung keine Auslegungshinweise zu den Neuerungen beigelegt oder klare Vorgaben seitens der Verbände etabliert wurden, setzte dem ganzen Schauspiel in der sonst so gut regulierten deutschen Rechtswelt noch die Krone auf.
Glücklicherweise besann sich der Gesetzgeber dann doch und räumte nachträglich einen Übergangszeitraum bis zum 01.01.2023 ein – kurz, aber doch ausreichend, sich eingehend mit der Novellierung zu beschäftigen. Inhaltliche Punkte wie die Interpretation der Formulierung „langfristige Betrachtung der Marktgegebenheiten“ in § 3 Abs. 2 BelWertV oder die steuerliche Gleichbehandlung in den Verfahren zur Wahrung des Zwei-Säulen-Prinzips nach § 4 Abs. 1 BelWertV stellten den VALUE Fachbeirat vor Herausforderungen. Diese Arbeitsgruppe besteht aus zertifizierten und deutschlandweit ansässigen Gutachter:innen und setzt sich neben der Novellierung mit fachlichen Fragestellungen auseinander, definiert Normen für das Haus und hat den VALUE Standard für Gutachten entwickelt.
Zusätzlich zu den Ausführungen des vdps wurde seitens des Fachbeirats in verschiedenen Workshops die Expertise erfahrener externer Gutachter (HypZert-Prüfer und ehemalige langjährige Leiter von Bewertungsabteilungen großer Banken Deutschlands) herangezogen. So bildete sich Schritt für Schritt eine klare Hausmeinung, welche in einem Leitfaden für die VALUE AG sowie in aus unserer Sicht regulatorisch sicheren VALUE Bewertungsprodukten mündeten, die pünktlich seit Rechtskraft der Novellierung erstellt und angeboten werden können.
Matthias Dobrick, Head of Valuation: „Es macht uns sehr stolz, dass wir am Bewertungsmarkt im Allgemeinen und für unsere Auftraggeber insbesondere äußerst zügig mit unseren „BelWertV-novellierten“ Gutachten und anderen Bewertungsprodukten aufwarten können. Wie engagiert hierfür im Hause der VALUE AG gearbeitet wurde und wird, ist schön anzusehen und zeigt unseren täglichen Anspruch, Mehrwerte zu schaffen als professioneller Partner mit hoher und fachlicher Zuverlässigkeit.“
Autoren:
Matthias Dobrick
(Head of Valuation)
Kerstin Niemann
(Senior Immobiliengutachterin HypZert F)
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